Damit Sie die schönste Zeit des Jahres sorgenfrei und unbeschwert genießen können, bieten wir Ihnen zusammen mit der HanseMerkur Reiseversicherung
maßgeschneiderte Versicherungspakete für Ihre persönliche Absicherung auf Reisen an - und das weltweit. Jedes Versicherungspaket können Sie auch inklusive Corona-Ergänzungsschutz abschließen und sind somit für alle Fälle auch in Zeiten von Corona abgesichert.
Sie können jede unserer Reiseversicherungen bequem online abschließen und sich auf Ihre Kreuzfahrt freuen, ohne sich Gedanken um Kosten für Reiserücktritt
oder Krankheit machen zu müssen.
Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie
Die Reise-Rücktrittsversicherung übernimmt die Kosten vor der Reise, wenn Sie diese nicht oder nur verspätet antreten können.
Die Urlaubsgarantie schützt Sie während der Reise, wenn Sie diese z.B. abbrechen müssen.
20% Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen von unerwarteten und schweren Erkrankungen.
Jetzt auch buchbar:
Reise-Rücktrittskosten + Urlaubsgarantie inkl. Corona-Ergänzungsschutz
Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick:
Reise-Rücktrittsversicherung inklusive Corona-ErgänzungsschutzDCS 5-Sterne-Premium-Schutz
Der Premiumschutz sichert Ihre Kreuzfahrt perfekt ab.
Denn hier erhalten Sie die wichtigsten Reiseversicherungen inklusive Reise-Krankenversicherung praktisch in einem Paket.
20% Selbstbehalt nur bei ambulanten Behandlungen von unerwarteten und schweren Erkrankungen.
Jetzt auch buchbar:
DCS-5-Sterne-Premium-Schutz inkl. Corona-Ergänzungsschutz
Alle Informationen und Leistungen auf einen Blick:
DCS 5-Sterne-Premium-Schutz inklusive Corona-ErgänzungsschutzFalls Sie doch einen Schadensfall melden müssen, stellt Ihnen die HanseMerkur Reiseversicherung AG, alle wichtigen Informationen zur Schadensregulierung übersichtlich zur Verfügung.
Die Schadensmeldung für die Reise-Rücktrittsversicherung, Reise-Krankenversicherung und die Urlaubsgarantie können Sie auch problemlos online ausfüllen.
Hier können Sie Ihren Schaden online melden
Die HanseMerkur hilft Ihnen auch sehr gerne telefonisch weiter:
0404119-2300
Hier finden Sie ausserdem Antworten auf häufig gestellt Fragen im Schadensfall
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Telefon: 040 4119-2300
Telefax: (040) 4119-3586
E-Mail: reiseleistung@hansemerkur.de
Homepage: www.hmrv.de
So buchen Sie o.g. Versicherungspakete im CRS zur Reise:
Buchungshinweis: ANF:V LEISTUNG:RRV | Feld UNTERBR. |
DCS 5-Sterne-Premium-Schutz | V1 |
Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie | V2 |
DCS 5-Sterne-Permium-Schutz inkl. Corona-Ergänzungsschutz | V3 |
Reise-Rücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie inkl. Corona-Ergänzungsschutz | V4 |
Alle Preise der Reiseversicherungen mit und ohne Corona-Ergänzungsschutz finden Sie in den Versicherungsprämien.
VersicherungsprämienAm besten wird die Reiseversicherung gleich bei der Buchung mitgebucht. Sie können bis 30 Tage vor Abreise den entsprechenden Versicherungsschutz hinzubuchen. Liegen zwischen Reisebuchung und Abreise weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Reiserücktrittsversicherung
Urlaubsgarantie = Reiseabbruch-Versicherung
Corona-Ergänzungsschutz
Stornokostenabsicherung vor der Reise bei:
Erstattung:
Notfallversicherung
Reisegepäckversicherung
Reise-Krankenversicherung
Bei Krankheit oder Unfall im Ausland erstattet die HanseMerkur Ihnen die Kosten für:
Reise-Unfallversicherung
Leistungen oder Kostenübernahme, z.B. für
Kreuzfahrtschutz
In welchen Situationen tritt die Reiserücktrittversicherung für mich ein?
Um viele Risiken gleichzeitig abzudecken, sind Risikopersonen ebenfalls versichert. Zu diesen zählen die Angehörigen und Angehörigen des Ehepartners/Lebensgefährten:
Ehepartner, Lebensgefährte, Kinder, Eltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Schwager/Schwägerin, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Stiefkinder, Adoptiveltern, Pflegekinder, Pflegeeltern, Onkel, Tante, Neffe, Nichte.
Diejenigen Personen, die nicht mitreisende Minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige einer versicherten Person betreuen.
Kein Selbstbehalt in folgenden Fällen:
20% Selbstbehalt im folgenden Fall:
Die HanseMerkur Reiseversicherung erstattet Ihnen die Umbuchungskosten bis maximal 30 € pro Person/Objekt. Dafür muss bis spätestens 42 Tage vor Reiseantritt umgebucht worden sein ohne Rücktrittsbegründung. Sollten Sie aus einem in der Reise-Rücktrittsversicherung angegebenen Grund umbuchen, erstatten wir bis zur Höhe der Stornogebühr. Der Versicherungsschutz gilt für die Reise-Rücktrittsversicherung.
Für Notfälle während der Reise gibt es die so genannte "Notfallversicherung". Dafür wurde der weltweite Reise-Notruf-Service eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiter der HanseMerkur rund um die Uhr unter der Telefonnummer +49 40 55557877.
Die Reiseversicherungen können bis 14 Tage nach Buchung widerrufen werden. Danach ist eine Stornierung der Versicherung nicht mehr möglich. Es werden 100% Stornokosten fällig.
Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.
Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar.
Ja, das ist ein versichertes Ereignis.
Eine eventuelle Quarantäne-Situation ist bei der Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruch-Versicherung nicht versichert. Es handelt sich um einen sogenannten „Eingriff von hoher Hand“.
Eine Quarantäne können Sie nur mit dem Corona-Ergänzungsschutz absichern.
Kostenübernahme bei persönlicher Quarantäne: Der Corona-Ergänzungsschutz bietet Ihnen Versicherungsschutz für die zusätzlichen Unterkunfts- und/oder Rückreisekosten entsprechend vorher gebuchter gleicher Qualität, wenn Sie sich in Quarantäne begeben müssen (auch ohne erkrankt zu sein).
Zusätzliche Unterkunftskosten werden im Rahmen der Urlaubsgarantie nur übernommen, wenn Sie krankheitsbedingt nicht transportfähig sind. Da eine Quarantäne keine Transportunfähigkeit bedeutet, sind diese Kosten nicht versichert. Rückreisemehrkosten werden jedoch im Rahmen der Urlaubsgarantie übernommen.
Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen Einschränkungen am Urlaubsort gehört nicht dazu
Sie haben einen Anspruch auf Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotel oder Vermieter einer Ferienwohnung. Ein Anspruch aus der Reiserücktrittsversicherung besteht nicht.
Die Prämie für eine Reiserücktrittsversicherung wird bei Absage der Reise durch den Veranstalter bzw. durch das Nichtzustandekommen aufgrund eines Einreiseverbots in das Land nicht erstattet. Der Schutz durch die Reiserücktrittsversicherung greift bereits ab Buchung, so dass diese Leistung bereits erbracht wurde.
Bei Premium- und Komfortschutz-Paketen werden anteilig die Leistungen erstattet, die ab Reiseantritt gelten (Reise-Krankenversicherung, Urlaubsgarantie etc.).
Sollte es aufgrund von Kurzarbeit zu einer Reduzierung des regelmäßigen Netto-Einkommens in Höhe von mindestens einem Monatsgehalt kommen, kann die Reiserücktrittsversicherung in Anspruch genommen werden. Das versicherte Ereignis muss sich allerdings erst realisiert haben, d. h. der Einkommensverlust eines monatlichen Nettolohnes muss vorliegen, erst dann kann die Reise storniert werden. Dieser Sachverhalt ist durch eine Bestätigung des Arbeitgebers nachzuweisen.
Sollte Ihre Reise in der Zukunft liegen, müssen Sie Ihre Reise nicht vorzeitig stornieren. Die allgemeine Obliegenheit der unverzüglichen Stornierung greift erst nach Eintritt des versicherten Ereignisses, also erst dann, wenn sich der Einkommensverlust in Höhe eines Netto-Monatsgehaltes verwirklicht hat.
Der Verdacht auf eine Infektion oder eine Quarantäne sind bei der Reiserücktrittsversicherung keine versicherten Ereignisse.
Eine Quarantäne können Sie mit dem Corona-Ergänzungsschutz absichern.
Nein, ein Verdacht ist nicht versichert.
Der Verdacht auf eine Infektion oder eine Quarantäne sind bei der Reiserücktrittsversicherung keine versicherten Ereignisse.
Eine Quarantäne können Sie mit dem Corona-Ergänzungsschutz absichern.
Nein, es gilt auch in diesem Fall die Abschlussfrist von 30 Tagen vor Reiseantritt. Nur wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen, darf der Abschluss innerhalb von 3 Werktagen nach Reisebuchung erfolgen.
Die Angst vor Ansteckung ist kein versichertes Ereignis.
Um von der Reise zurücktreten zu können, benötigen Sie ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Wir empfehlen Ihnen daher bei Abweisung am Flughafen direkt einen Arzt aufzusuchen, um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so kann die HanseMerkur prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
Der Corona-Ergänzungsschutz bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Ihnen die Beförderung durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird, weil der Verdacht auf einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht.
Um die Reise abzubrechen, benötigen Sie ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Wir empfehlen Ihnen daher bei Abweisung am Flughafen direkt einen Arzt aufzusuchen um alles Weitere zu besprechen und eine ärztliche Bescheinigung einzuholen. Nur so kann die HanseMerkur prüfen, ob ein Versicherungsfall vorliegt.
Der Corona-Ergänzungsschutz bietet Ihnen Versicherungsschutz, wenn Ihnen die die Einreise durch berechtigte Dritte (z.B. Flughafenpersonal) verweigert wird, weil der Verdacht auf einer Infektion mit dem Corona-Virus besteht.
Nein, eine Quarantäne stellt kein versichertes Ereignis bei der Reise-Abbruchversicherung (Urlaubsgarantie) dar. Eine Anordnung der Quarantäne aufgrund eines Verdachts/einer Infektion mit Covid-19 können Sie mit dem Corona-Ergänzungsschutz absichern.
Die Quarantäneanordnung eines Landes (Reisebeschränkung) ist nicht versichert.
Eine Quarantäne können Sie mit dem Corona-Ergänzungsschutz absichern.
Wenn Sie bei der HanseMerkur eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben, sind Sie im Ausland umfassend geschützt. Sollten Sie sich während Ihrer Auslandsreise mit dem Coronavirus infizieren, sind die dadurch vor Ort anfallenden medizinisch notwendigen Behandlungskosten grundsätzlich versichert!
Dies trifft auch zu, seitdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Coronavirus als Pandemie klassifiziert hat.
Ja, bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit.
Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes hat keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen jedoch zu prüfen, ob Sie Ihre Reise vorzeitig beenden können. Der vereinbarte Versicherungszeitraum behält seine Gültigkeit.
Ja, die Kosten werden im Rahmen der Reise-Krankenversicherung übernommen. Für Schiffsreisen gilt die Grenzüberschreitung ab dem Verlassen der 12 Meilen-Zone von Deutschland.
Ja, unsere Reise-Krankenversicherung leistet entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Unsere Versicherungsbedingungen sehen keine pandemiebedingten Leistungsausschlüsse vor. Ausnahmen können in Kreditkarten-Versicherungsbedingungen enthalten sein.
Aufgrund der weltweiten Corona-Pandemie ist die politische Lage jedoch in einzelnen Ländern nicht stabil. Das betrifft insbesondere Ein-, Durch- und Ausreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Bitte bedenken Sie auch, dass es durch die nicht vorhersehbare weltweite Entwicklung der Pandemie zu Einschränkungen
Ja, auch der Krankenrücktransport ist in der Auslandsreisekrankenversicherung mit abgesichert, wenn er medizinisch sinnvoll und ärztlich angeordnet wurde.
Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Reiseschutz-Vermittlungstätigkeit eine Beratung an. Für diese Tätigkeit erhalten wir Provisionen sowie andere Zuwendungen, die in der Versicherungsprämie bereits enthalten sind.
IHK-Registrierungsnummer: 34GewO: D - 85 CG -83 ZFM-72
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29, 10178 Berlin Telefon: +49 (0)180 600 5850 (Festnetzpreis 0,20 EUR/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 EUR/Anruf)
Registerabruf unter www.vermittlerregister.info
Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32,
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Telefon: | 09236 92100 |
Telefax: | 09236 92199 |
E-Mail: | service@dcs.travel |
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